Wer muss sich weiterbilden? | ||
Es müssen an der 35-stündigen Weiterbildung Fahrer und Fahrerinnen teilnehmen:
|
||
Wer nach den oben genannten Fristen
seine Fahrerlaubnis erwirbt, muss an einer 140-stündigen
Grundqualifikation teilnehmen bevor Fahrten im Güterkraft- oder
Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit
Kraftfahrzeugen durchgeführt werden dürfen.
Die Weiterbildung ist in beiden Fällen alle 5 Jahre zu wiederholen. |
||
Wer muss sich nicht weiterbilden? | ||
Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. |
||