Wer muss sich weiterbilden?

Es müssen an der 35-stündigen Weiterbildung Fahrer und Fahrerinnen teilnehmen: 

  • die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, 

  • sofern die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 

  • bzw. die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE vor dem 10. September 2008 erworben wurde oder wird.

Wer nach den oben genannten Fristen seine Fahrerlaubnis erwirbt, muss an einer 140-stündigen Grundqualifikation teilnehmen bevor Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden dürfen.

Die Weiterbildung ist in beiden Fällen alle 5 Jahre zu wiederholen.

Wer muss sich nicht weiterbilden?

Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.