D 1 E

Kraftfahrzeuge der Klassen D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Bei der Klasse D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;

Bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden