Führerschein mit 17

Am 1. Oktober 2005 hat der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" gestartet.
Seit dem ist die Antragstellung mit 16 1/2 Jahren möglich.

Während des Modellversuches kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für PKW bereits mit 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der Fahrberechtigung dürfen Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer oder mehreren Begleitpersonen fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Wichtig für die Begleitpersonen:

Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
Sie besitzen seit mind. 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW).
Sie haben nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg.